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2482 Münchendorf, Santorastraße 2
Kr. Ing. Emil Pavlik GmbH



§57a Überprüfung (Pickerl) bis 3,5t

WIR überprüfen auch Ihre "Großen "

Unsere Werkstätte ist für Fahrzeuge bis 3,5t Gesamtgewicht ausgelegt.

  • Moderne 4-Säulenbühne mit Achsspieldetektor
  • Rollenbremsprüfstand selbst für die breitesten Fahrzeuge
  • Bosch Abgastester für Diesel und Benzinfahrzeuge auch mit OBD Schnittstelle
  • Einachsanhänger bis 750 kg

Überprüfung nach § 57a KFG

PKW und Kombifahrzeuge müssen in folgenden Zeitabständen begutachtet werden:
3 Jahre nach der Erstzulassung, dann nach weiteren 2 Jahren und danach jährlich.

 

Achtung!! § 57a Überprüfung Neu !!!!!!

Nachüberprüfungen innerhalb von 1000Km und 4 Wochen bei Fremdreparatur möglich (kein neuer Abgastest).

Außerhalb der Fristen ist eine Komplette NEU Überprüfung notwendig daher ist auch ein neues Gutachten zu verrechnen.

 


Toleranz-Frist Überprüfung nach §57a

Die Begutachtung hat im Zeitraum von 1 Monat vor der Erstzulassung und max. 4 Monate danach zu erfolgen. (Diese Regelung gilt nur innerhalb Österreichs und nicht bei Fahrten ins Ausland!)

Toleranzfristen (Änderung): gilt ab 20.05.2018

Mit künftigem Inkrafttreten dieser neuen Bestimmung wird der Zeitraum, in dem die jeweiligen Fahrzeuge einer § 57a-Begutachtung unterzogen werden können (Toleranzfrist), nach einzelnen Fahrzeugklassen wie folgt unterteilt:

  • 3 Monate vor dem vorgesehenen Begutachtungsmonat (keine Nachtoleranz mehr vorgesehen): M1 (als Taxi, Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge),  N1
  • vom Beginn des dem vorgesehenen Zeitpunkt vorausgehenden Kalendermonates bis zum Ablauf des vierten darauffolgenden Kalendermonates: M1 (ausgenommen Taxi, Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge),  O1, historische Fahrzeuge.

Weiters kommen auch neue Bestimmungen, die automatische Meldepflichten und die damit verbundenen Rechtsfolgen an die Behörde regeln.